Kaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kommt bei Schäden durch Sturm, Brand, Explosion, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild auf. Die Vollkaskoversicherung übernimmt ebenfalls diese Leistungen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete und durch höhere Gewalt
entstehen können. Oft kann auch ein Schaden entstehen, wenn Fremde die Karosserie beschädigen oder Fahrerflucht begehen. In diesem Fall kann kein Schuldiger ermittelt werden, so dass auch in diesem Fall die Versicherung einspringt. Der Fahrzeuginhaber muss grobe Fahrlässigkeit verhindert. Er darf das Fahrzeug beispielsweise nie offen stehen lassen oder Personen ohne Führerschein das Fahrzeug überlassen. Sollte er dieses doch tun, entfällt der Versicherungsschutz und die Kosten müssen selber getragen werden. Wenn eine Selbstbeteiligung bezahlt wird, werden die Beiträge sinken. Damit kann der Versicherungsnehmer viel Geld sparen und bei kleinen Unfällen nicht höher eingestuft werden, wenn er selber die Kosten übernimmt. Ein Vergleich sollte immer unternommen werden, um so zu hohe Kosten bei den Versicherungsprämien zu
vermeiden.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt zum einen den Halter und Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Verkehrsunfall, zum anderen bewahrt sie geschädigte Dritte davor, sich an einen zahlungsunfähigen Schuldner halten zu müssen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt somit nicht für den eigenen Schaden des Versicherten auf, sondern nur für Schäden, die anderen durch einen Unfall entstehen könnten, der vom Versicherten verschuldet wurde oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig haftet. Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Besteht keine
Haftpflichtversicherung, wird das Fahrzeug nicht zugelassen oder wird zwangsweise abgemeldet. Wer ohne den erforderlichen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Dem Fahrzeughalter droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden ob er sich dann noch zusätzlich mit einer Kasko-, einer Teilkasko-, oder einer Vollkaskoversicherung absichert. Diese sind keine Pflichtversicherungen und sollten immer nach den persönlichen Bedürfnissen angepasst sein. Darüber hinaus lohnt sich ein Vergleich der Versicherer, um eventuell viel Geld einzusparen.

Zum Vergleich: Autoversicherung Vergleich